Eine Studie des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg zeigt: Die energetisch schlechtesten rund 30 Prozent des Gebäudebestands verursachen etwa die Hälfte aller Treibhausgasemissionen der deutschen Wohngebäude. Wer genau diese Häuser saniert, erzielt die größte Wirkung — und wird dafür mit einem Extra-Bonus belohnt.
Was ist ein Worst Performing Building?
Der Begriff stammt aus der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) und bezeichnet Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz. In der deutschen Förderung gilt: Ein Worst Performing Building (WPB) ist ein Gebäude, das energetisch zu den schlechtesten rund 25 Prozent des deutschen Gebäudebestands gehört. Anschaulich: Ein Haus der Energieeffizienzklasse H verbraucht mehr als 300 kWh pro Quadratmeter und Jahr — etwa jedes sechste Haus in Deutschland fällt in diese Kategorie.
Wann qualifiziert sich mein Haus?
Ob ein Gebäude ein WPB ist, lässt sich auf mehreren Wegen nachweisen. Einer der folgenden Punkte genügt:
- Jahres-Endenergiebedarf ab 300 kWh/(m²·a), ermittelt nach DIN V 18599 gemäß GEG. Die Berechnung darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr alt sein und muss den Zustand unmittelbar vor der Maßnahme abbilden.
- Mehr als 5 Wohneinheiten mit zentraler Warmwasserbereitung, Baujahr 1957 oder früher und im Wesentlichen energetisch unsaniert — dann gilt das Gebäude unabhängig vom Rechenergebnis als WPB.
Wichtig: Bei Einzelmaßnahmen wird der WPB-Bonus nur für Maßnahmen an der Gebäudehülle gewährt, die Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind — nicht für Anlagentechnik und nicht für Heizungsoptimierung. Das Mindestinvestitionsvolumen des iSFP-Bonus muss dafür nicht erreicht werden.
Maßgeblich ist immer der Zustand unmittelbar vor der Sanierung. Die Einstufung nimmt ein Energie-Effizienz-Experte vor und dokumentiert sie — im Energieausweis, im individuellen Sanierungsfahrplan oder im technischen Projektnachweis.
Wie hoch ist der WPB-Bonus?
Hier lohnt sich die Unterscheidung zwischen zwei Förderwegen, denn der Bonus fällt unterschiedlich aus:
| Förderweg | WPB-Bonus | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Komplettsanierung zum Effizienzhaus (BEG Wohngebäude, KfW) | +10 % auf den Tilgungszuschuss | Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe (z. B. EH 70 / 55 / 40 EE) |
| Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle (BEG EM, BAFA) | +5 % (neu ab 2027) | wirksame Hüllmaßnahme — nicht für reine Fenstermaßnahmen |
Der 10-Prozent-Bonus für die Komplettsanierung besteht bereits seit 2022. Neu ist der 5-Prozent-Bonus für Einzelmaßnahmen, der mit der BEG-Reform eingeführt wird — dazu gleich mehr.
Was ändert sich ab 2027?
Mit der reformierten Bundesförderung für effiziente Gebäude ist für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ein neuer WPB-Bonus vorgesehen: 5 Prozent zusätzlich, ab dem ersten Quartal 2027. Damit sollen gezielt Maßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden belohnt werden — ganz im Sinne des „Worst First"-Ansatzes, nach dem die schlechtesten Gebäude vorrangig saniert werden sollen.
Wichtig ist die klare Grenze: Der Bonus gilt nicht für reine Fenstermaßnahmen. Er zielt auf wirksame Hüllmaßnahmen wie eine Fassaden- oder Dachdämmung. Ein Fenstertausch allein qualifiziert nicht — wohl aber, wenn er Teil eines größeren Maßnahmenpakets ist. Wie genau die neue Einzelmaßnahmen-Variante im Detail ausgestaltet wird, konkretisieren KfW und BAFA derzeit noch.
Kombination und maximaler Fördersatz
Der WPB-Bonus ist grundsätzlich mit weiteren Boni kombinierbar — bei der Komplettsanierung etwa mit der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) und der Nachhaltigkeits-Klasse (NH). Wird er mit dem Bonus für serielles Sanieren kombiniert, sind beide Boni zusammen auf 20 Prozent begrenzt.
Für die Heizungsförderung gilt eine Deckelung des Gesamt-Fördersatzes: bis zum 20.07.2026 bei 70 Prozent, ab dem 21.07.2026 bei bis zu 80 Prozent. Der neue Höchstsatz ergibt sich aus der Einkommensbonus-Staffelung der BEG-Reform: 30 Prozent Grundförderung + 40 Prozent Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro) + 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus = rechnerisch 86 Prozent, gedeckelt auf 80 Prozent — bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten also bis zu 22.400 Euro Zuschuss. Der Höchstsatz sinkt in den Folgejahren schrittweise, weil der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte abschmilzt. Ab Q1 2027 kommt zusätzlich der geplante Wertschöpfungsbonus („Made in Europe", 15 Prozent) hinzu — aufkommensneutral, da die Grundförderung im gleichen Umfang sinkt.
Lohnt sich die Sanierung Ihres Gebäudes?
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Zum Sanierungsfahrplan →So kommen Sie an den Bonus
Der Weg zum WPB-Bonus folgt der üblichen Reihenfolge der BEG-Förderung — und die richtige Reihenfolge entscheidet über den Anspruch:
- Ein Energie-Effizienz-Experte (dena-Liste) prüft und dokumentiert, dass das Gebäude die WPB-Kriterien erfüllt — vor der Sanierung.
- Sie schließen einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ab.
- Der Förderantrag inklusive WPB-Bonus wird gestellt — zwingend vor Beginn der Maßnahme.
- Erst nach der Förderzusage beginnen die Arbeiten; nach Abschluss bestätigt der Experte die Durchführung.
Ein vorzeitiger Baubeginn — schon der unbedingte Vertragsabschluss zählt dazu — kann den kompletten Förderanspruch kosten. Deshalb: erst planen und beantragen, dann bauen.
Häufige Fragen
Was ist ein Worst Performing Building?
Ein Gebäude, das energetisch zu den schlechtesten rund 25 Prozent des deutschen Bestands gehört — nachweisbar über einen Jahres-Endenergiebedarf ab 300 kWh/(m²·a) nach DIN V 18599 oder über mehr als 5 Wohneinheiten mit zentraler Warmwasserbereitung, Baujahr bis 1957 und im Wesentlichen unsanierten Zustand.
Wie hoch ist der WPB-Bonus?
Bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus 10 Prozentpunkte auf den Tilgungszuschuss. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist ab 2027 ein neuer Bonus von 5 Prozent vorgesehen — nicht für reine Fenstermaßnahmen.
Bekomme ich den Bonus für einen reinen Fenstertausch?
Nein. Der neue WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen ist ausdrücklich nicht für reine Fenstermaßnahmen vorgesehen, sondern für wirksame Hüllmaßnahmen wie Fassaden- oder Dachdämmung.
Wie weise ich den WPB-Status nach?
Über einen Energie-Effizienz-Experten, in der Regel über die Berechnung des Jahres-Endenergiebedarfs nach DIN V 18599 oder über Baujahr, Wohneinheiten und Sanierungszustand. Die Einstufung muss den Zustand vor der Sanierung beschreiben, und der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Hinweis: Die Angaben zu Förderhöhen, Fristen und Voraussetzungen sind allgemeiner Natur und geben den Stand Juli 2026 wieder. Die BEG-Reform tritt gestaffelt in Kraft; einzelne Konditionen für 2027 (u. a. der WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen und die maximalen Fördersätze) werden noch konkretisiert. Maßgeblich sind stets die aktuellen Vorgaben von KfW und BAFA. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Energieberatung.